StéphanieB1 : Ich habe die Frage von Smndroo jetzt ganz anders verstanden: Meiner Meinung geht es ihm nicht nur um das Online-Billett, sondern dass man im Zusammenhang mit einer Sitzplatzreservation von einer Billettkontrolle bewusst ausgeschlossen wird, d.h. man müsste das Billett weder auf A4 gedruckt noch als QR-Code auf Handy vorweisen. Dem Kontrolleur wird aufgrund der Sitzplatzreservation und dem dazu gehörigen Billett sowie dem Standort bei seinem Kontrollgerät gleich angezeigt, die Person hat ein gültiges Billett - Kontrolle obsolet.
Es gibt ja auch bei den SBB IC Züge, wo einem angezeigt wird, in welcher Position ich mich im Zug gerade befinde - diese Info müsste dann ja auch ein Kontrolleur bei einem Billett mit Sitzplatzreservation haben, sobald er vor Ort ist…. sofern der betreffende Kunde dann auch wirklich auf seinem reservierten Platz sitzt und nicht anderswo, z.B. weil er auf einen Sitz in Fahrtrichtung angewiesen ist .