Hallo …..
Bei den Lokalnetzen ist es nicht ganz so trivial. Die Ausgangslage ist nicht ganz dieselbe, wie ich in der von @Ex-Bähnler verlinkten Antwort gegeben habe. Gewisse Lokalnetz-Abos können kombiniert werden, andere hingegen nicht. Der ZVV listet auf seiner Webseite eine ⟶ Übersicht der Lokalnetze, die mit Anschlussbilletten kombiniert werden können, dazu zählt auch Wädenswil. Hinterlegst du die Zone 152 in der App, so verrechnet dir diese ein Anschlussbillett für 4 Zonen, ohne das Abo benötigst du ein Billett mit 5 Zonen (110 wird jeweils doppelt gezählt).
Ich bin der Meinung, deine Kombination ist gültig. Doch, letztlich zählt einzig und allein die Ansicht des Inkassocenters.
In der Stichkontrolle ist es so, dass kaum Zeit bleibt, den Kunden ausführlich zu beraten. Um eine klärende Antwort zu bekommen, empfehle ich dir, mit dem Inkassocenter vom ZVV Kontakt aufzunehmen. Du findest die Kontaktdaten auf dem Formular, dass du von der Kontrolleurin erhalten hast. Weitere Informationen findest du auch hier:
https://www.zvv.ch/zvv/de/abos-und-tickets/ticketkontrolle/inkasso.html
Als Kundenbegleiter kann ich dir und @11407 berichten, wir sind alle gleich geschult. Die meisten Kundenbegleiter:innen sind sowohl in Fernverkehrszügen tätig, als auch in der Stichkontrolle; die Dienste wechseln sich ab. Die Kollegen in der Region Zürich sind für die Stichkontrolle im ZVV speziell geschult, so wie ich eine Spezialschulung für die Tarifverbunde in meinem regionalen Tätigkeitsgebiet habe. Dennoch sind wir auch in der ganzen Schweiz unterwegs und müssen sämtliche Tarifverbunde kennen - teilweise ist dies eine Herkulesaufgabe. Dass sich ein:e Kundenbegleiter:in einmal irrt, und ein Billett als nicht gültig erachtet, ist genauso gut möglich, wie dass sie/er ein falsches Billett nicht erkennt und durchgehen lässt. Bei jedem Billett, das wir prüfen, müssen wir innert Sekunden erkennen, ob es gültig ist. Bei tausenden von Tickets, die wir täglich prüfen, ist ein Fehlentscheid unschön, aber kann passieren. Die Zonenprüfung passiert manuell. Du hast daher jederzeit das Recht, den Entscheid durch das Inkassocenter neu beurteilen zu lassen.
Die auf dem Billett aufgedruckten Start- und Zielorte dienen lediglich der Information, damit die Kunden eine Bestätigung haben, für welche Strecke das Billett gilt. Für die Validierung der Gültigkeit zählen jedoch, nebst der Zeit, ausschliesslich die aufgedruckten Zonen.
Das Auftreten der Kundenbegleiterin kann ich nicht beurteilen, weil ich die Situation nicht im Detail kenne. Wenn du dich unfair behandelt fühlst, kannst du dies mit diesem Formular melden:
https://www.sbb.ch/de/hilfe-und-kontakt/kundendienst/kritik-lob/reklamation.html
Ich hoffe, ich konnte mit meinen Zeilen dennoch etwas Positives beitragen und dir aufzeigen, was deine Möglichkeiten in deinem Fall sind.
Viele Grüsse
Roland