Guten Abend,
Gemäss der Hausordnung der SBB dürfen keine Schuhe aufs Polster gestellt werden.
Für besockte oder bare Füsse gelten die tarifarischen Benützungsbestimmungen, diese sehen lediglich vor: «Von Reisenden, welche die Benützungsbestimmungen verletzen, wird für Kontrolle, Umtriebe sowie Reinigung bei reversibler Verschmutzung eine Entschädigung nach Aufwand, von mindestens 25 CHF erhoben.»
Wer baren Fusses unterwegs ist, ist Schuhträgern gleichgestellt. Es ist nicht ersichtlich, weshalb Schuhe, die mit dem Fussboden in Berührung kommen, nicht auf das Polster gestellt werden dürfen, bare Füsse, die ebenfalls permanent mit dem Boden in Berührung sind, hingegen schon. Meistens sind Reisende jedoch mit einem Schuhwerk unterwegs, ziehen dieses im Zug aber gerne aus und stellen ihre Füsse auf das Polster.
Wenn in einem solchen Falle eine Verschmutzung der Sitze geltend gemacht wird kann der Kontrolleur eine Busse erteilen oder er kann den Reisende auffordern (bei baren Füssen), eine Unterlage (z.B. Zeitung, Jacke) zu benutzen.
Sobald sich Reisende über Füsse auf dem Polster gestört fühlen und sich beim Kundenbegleiter darüber beschweren, ist dieser angehalten zu reagieren. Auch dann, wenn solches Verhalten nicht explizit in einem Regelwerk/Tarif als unerlaubte Handlung definiert ist. Denn es darf von Reisenden erwartet werden, dass sie sich gemäss den üblichen Sitten und Gebräuchen korrekt verhalten und einen respektvollen Umgang mit anderen Reisenden pflegen.
Im Allgemeinen rate ich als Reisender sich direkt an den Mitreisenden zu wenden und ihn bitten, von seinem störenden Tun abzulassen. Hilft das nicht, unterstützt unser Kundenbegleiter gerne.
Ich wünsche Allen einen angenehmen Abend.
Freundliche Grüsse aus Brig,
StéphanieB