Gufiocko14
Hallo Lâra
Es reicht nicht, ein Billett zu kaufen - man muss es auch vorweisen können. Ohne einen solchen Fahrausweis wird ein Zuschlag erhoben. Es ist weder eine Strafe noch eine Busse, sondern einfach eine Gebühr für den Aufwand.
Dies ist ein Kunden-helfen-Kunden-Forum und nicht der SBB Kundendienst. Selbst eine alternative Bestätigung würde nicht viel nützen.
Warum du den QR-Code nicht mehr vorweisen konntest ist mir nicht ganz klar. Ich war vor 4 Tagen ebenfalls im Ausland und finde das entsprechende Ticket immer noch unter „Abgelaufene Billette“ - aber nur wenn ich eingeloggt bin.
Als Reisender mit mehreren Jahrzehnten auf dem Buckel nehme ich zur Sicherheit auf meine Ausland-Reisen alle Billette immer auch in Papierform mit.
Du kannst aber - wie Paul-ZH schon erwähnt hat - die zuständige Stelle anrufen und deine Situation erklären. Sie können dort auch dein Billett finden, sofern du es nicht als Gast gekauft hast. Vielleicht wird dir ein Teil des Zuschlags erlassen. Aber ein Anrecht darauf hast du nicht.
Gruss, Reto