Ich habe an die SBB folgende Anfrage geschickt:
Guten Tag,
ich würde gerne, gestützt auf das Bundesgesetz
über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung folgende Informationen und Dokumente erhalten:
- Alle Dokumente, die die grobe Organisation der SBB Transportpolizei regeln. Insbesondere auch Namen der gesamten Geschäftsleitung bzw. Kommando-Mitglieder, sowie die Bezeichnung aller Organe, die über dem Kommando der Transportpolizei stehen (zB Verwaltungsrat Bahnpolizei AG, oder Verwaltungsrat SBB AG, etc).
Ich will also insbesondere die oberste Hierarchie-Stufe zumindest vom Vize-Kommandanten bis hin zum obersten (auch politischen) Vorgesetzen mitsamt Namen sehen, sowie die Information, wer gegenüber dem Kommandanten/Geschäftsleiter oÄ der Bahnpolizei weisungsbefugt ist.
Auch interessieren mich die zusammenhängen Organisationen. Meines Wissens gab es früher mal die Bahnpolizei AG, die teilweise der Securitrans AG und teilweise der SBB AG gehört, wobei die Securitrans AG teilweise der Securitas AG und teilweise der SBB AG gehörte.
Ist das immer noch so, oder ist die Bahnpolizei AG heute in anderem Besitz oder vollständig aufgelöst worden?
Spannend ist auch die Frage, ob Beat Jans bzw. der Vorsteher des Eidgenössischen Polizei- und Justizdepartementes gegenüber der SBB Transportpolizei grundsätzlich über uneingeschränkte Weisungs-, Kontroll- und Selbsteintrittsrechte verfügt oder nicht.
- Ich würde gerne alle Dokumente erhalten und einsehen, die interne Weisungen, Diebstbefehle, Dienstanweisungen, etc. über die Identitätsfeststellung durch die Transportpolizei, über Wegweisungen durch die Transportpolizei sowie über Festnahmen durch die Transportpolizei betreffen.
Weiters bitte ich Sie, mir allfällige Dokumente, Dienstbefehle, Dienstanweisungen, etc. zuzusenden, die das Fotografieren und Filmen Transportpolizistinnen betreffen (bzw. wie die Transportpolizei damit umgeht).
Bitte behandeln Sie diese Anfrage sorgfältig und juristicsh korrekt und beschränken Sie sich nicht auf allgemeine Auskünfte.
Und eine Verweigerung solcher interner Dokumente kann auch nicht völlig pauschal erfolgen.