Hallo Zusammen und hallo @Michael_Sternglück
Ich melde mich mit einer offiziellen Antwort, die ich mit Fachspezialisten angeschaut habe.
"Vielen Dank für Ihre Anregung, einen „strahlungsfreien Wagen“ im Regelverkehr anzubieten. Leider können wir Ihrem Wunsch nicht entsprechen. Gerne möchten wir Ihnen die Gründe für diese Entscheidung erläutern.
Die Bahnen sind verpflichtet, ihre Dienstleistungen für alle Bevölkerungsschichten und Regionen des Landes zu gleichen Bedingungen, in guter Qualität und zu angemessenen Preisen anzubieten. Ein „strahlungsfreier Wagen“ würde signifikante Umbaukosten verursachen, die eigenwirtschaftlich zu finanzieren wären. Die resultierende Kostenabwälzung auf die Bevölkerung würde das Prinzip des „angemessenen Preises“ verletzen.
Des Weiteren müsste das Abschalten aller privaten Mobilfunkgeräte der Fahrgäste kontrolliert und durchgesetzt werden. Aktuell gibt es keine rechtliche Grundlage zur Durchsetzung des Abschaltens eines persönlichen Mobilfunkgerätes in einem Eisenbahnzug. Ohne Rechtsgrundlage wäre die Maßnahme nicht durchsetzbar und somit wirkungslos.
Da nur ein kleiner Teil der Schweizer Bevölkerung unter Elektromagnetismus leidet, würde im Umkehrschluss die Mehrheit der potenziellen Fahrgäste diskriminiert. Wir gehen davon aus, dass Sie die anderen Fahrgäste nicht in ihren persönlichen Freiheiten einschränken oder diskriminieren möchten.
Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt"
Dazu noch eine Ergänzung zur Umbaukosten: Diese würden entstehen, weil man einen kompletten Wagen abschirmen müsste, damit es 100% strahlungsfrei wäre. Die Wagen sind Strahulungsdurchlässig damit man besser Empfang hat. Das ist nicht nur so, damit man gut im Zug streamen kann, sondern damit u.A die Billettkontrolle gewährgeleistet werden kann und noch wichtiger - in einem Notfall, immer gut erreichbar ist und kommunizieren kann. Ergo wichtig für die Sicherheitsprotokolle.
Besten Dank und beste Grüsse,
Romano