Anonymous233
Das ist eine interessante Frage.
Für ein normales Billet ist es ja klar, dass man nicht erst nach der Abfahrt ein Billet kaufen kann, sonst gab es ja eine Phase, in der man eindeutig schwarz gefahren ist.
Bei einem Klassenwechsel ist es aber anders.
Wenn man hier während der Fahrt den Klassenwechsel löst und sich noch in der zweiten Klasse befindet, dann müsste das eigentlich legal sein.
Dass die SBB das anders sieht mag sein.
Die SBB wird wahrscheinlich sorgen, dass sei unzulässig während der Fahrt.
Falls jedoch das so nicht erlaubt wird, wäre diese Bestimmung unverhältnismäßig denn wenn ich nachweislich ein Ticket für die erste Klasse löse während der Fahrt und erst nach Abschluss des Kaufvorgangs in die erste Klasse sitze, dann kann ich dafür nicht bestraft werden und es kann auch keine Gebühr erhoben werden, denn dies würde gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip der Bundesverfassung verstoßen.
Denn im Unterschied zu einem Billet, dass man erst während der Fahrt kauft, wo dann nachweislich eine Schwarzfahrt kurz stattgefunden hat liegt hier.
keine einzige Sekunde von Schwarzwald oder graue
die SBB würde mich also büßen und ich möchte dann vor Gericht gehen und würde dann wahrscheinlich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Recht bekommen.
Vielleicht sogar schon am Bundesgericht.
Den Objektive Tatsache ist es wäre unverhältnismäßig jemanden zu büßen oder eine Zusatzgebühr zu erheben, der keine Sekunde in der ersten Klasse war, ohne ein gültiges erstklass Ticket zu besitzen, das ist gemäß Verfassung nicht zulässig. Da ist gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip verstoßen würde, aber ich freue mich schon auf die Widerrede von gewissen Leuten hier drin, die davon keine Ahnung haben und dann behaupten, sie seien selber in der Gesetzgebung aktiv oder sonst eine Scheiße.