Hallo RedBaron
Danke für deinen Hinweis!
Ich hätte besser auch noch die Ziffer 4.1.2.12 gelesen. Dann wäre meine erste Antwort wohl anders ausgefallen, nämlich: „Eine nachträgliche Hinterlegung des GA ist nur bei einer Reiseunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall und mit entsprechendem Zeugnis möglich.“ Der von @SaraW erwähnte Grund „im Ausland“ reicht meines Erachtens also nicht aus. Aber fragen darf man immer.
Gruss, Reto
4.1.2.12 Das GA auf SwissPass, welches infolge Krankheit oder Unfall nicht hinterlegt werden konnte, ist unter Beilage eines schriftlichen Gesuches und entsprechender Unterlagen (z.B. Bestätigung über Spital- oder Kuraufenthalt, Arztzeugnis über Reiseunfähigkeit) an einer mit elektronischem Verkaufsgerät ausgerüsteten Verkaufsstelle vorzulegen. Die Ausgabestelle erstellt die Hinterlegung mit dem effektiven Hinterlegungsdatum (Rück-setzen des Service - Datums). Die Hinterlegung kann bis maximal 30 Tage nach Ablauf der bestätigten Reiseunfähigkeit beantragt werden.