Krist
Nein, diese Aussage ist so nicht korrekt. Die Bedingungen lauten wie folgt:
“Der Interrail Global Pass ist im Wohnsitzland für eine Hinfahrt bis Grenze/Flughafen/Marktpreiszug (Outbound) und eine Rückfahrt ab Grenze/Flughafen/Marktpreiszug bis Wohnort gültig (Inbound) (Eintrag in der Rail Planner App). Diese Reisen müssen zwingend innerhalb der Gesamtgültigkeit des Passes liegen. Bei Flexi- Pässen muss für die Reise im Wohnsitzland ein aktivierter Reisetag vorhanden sein. Auch wenn mit einem Nachtzug eingereist wird (in diesem Fall sind zwei Flexi- Tage nötig).”
Also der dritte Tag darf einzig benuzt werden, wenn die Einreise ins Wohnsitzland mit einem Nachtzug erfolgt (da für dies 2 Tage benötigt werden).
Lieben Gruss
Christian