RedBaron
Das Problem hier ist allerdings, dass die Kontrolleure durchaus bereits schon von Anfang an mitfahren können, jedoch noch nicht sichbar sind. Entweder sind sie noch in einem anderen Wagen, oder besteigen im Verkersverbund das Fahrzeug als normale Passagiere ‘getarnt’ und zücken dann wie bei einem Flashmob 1 Minute nach Abfahrt gleichzeitig ihre Ausweise…
Das ist aber ja kein Problem. Wenn ich nicht weiss, dass es Kontrolleure hat, dann kann man mir nicht vorwerfen, ich hätte das Billet nur wegen der Kontrolle gelöst. Wenn die Kontrolle halt schon 1 Minute nach Abfahrt stattfindet und ich das Ticket dann nicht habe, ist Pech. Aber das ist besser als jetzt, wo man nach 5 Minuten kontrolliert werden kann und dann gebüsst wird, weil man 4 Minuten und 55 Sekunden vorher ein Ticket gekauft hat.
Die ‘Gnadenfrist’ müsste für alle Verkehrsmittel einheitlich sein, sonst geht dasselbe Gejammere auf einer höheren Stufe wieder los: Wieso in einer S-Bahn 1 Minuten zu spät gelöst noch ok sein soil, aber in einem Tram nicht mehr.
Wieso muss sie das? Es ist doch völlig einsichtig, warum bei einem Zug, der alle 10 Minuten hält, andere Bedingungen gelten als in einem Tram, wo man alle 500 m ein- und aussteigen kann.
M.E. beträgt die am einfachsten zu verstehende und durchzusetzende Gnadenfrist exakt 0 Sekunden.
Die regelmässigen Diskussionen und die Unzufriedenheit zeigt m. E., dass die aktuelle Regelung zwar einfach durchzusetzen, aber nicht einfach zu verstehen und auch nicht kundenfreundlich ist.