Hallo Kuyatu89
Da irrt sich der Kontrolleur oder du hast ihn falsch verstanden.
Ein Kind mit einem GA 2. Klasse darf mit den Eltern oder einer anderen Person mit 1. Klasse GA oder 1. Klasse Fahrausweis in der 1. Klasse reisen, da das GA 2. Klasse in diesem Fall als Juniorkarte / Kindermitfahrkarte gilt.
So stehts im Tarif T654, 2.2.1.3 :
Sind Kinder von 6 bis 15.99 Jahre Inhaber eines GA-Kind, GA Familia Kind (Produkte 70361 / 70362 / 70363 / 70364) in 2. Klasse, können sie zusammen mit der Begleitperson (ab 16 Jahren) in 1. Klasse ohne Nachzahlung mitreisen, sofern diese Fahrausweise 1. Klasse (oder einen Fahrausweis 2. Klasse mit Klassenwechsel) besitzen. Diese Regelung gilt auch, wenn das Kind im Verlauf der Geltungsdauer des Abonnements das 16. Altersjahr erreicht. Es wird keine Fahrvergünstigung für Kinder gem. T600.3 benötigt.
Mit normalen Fahrausweisen benötigt sowohl die erwachsene Person, wie auch das Kind je ein 1. Klasse Billett. Für letzteres lohnt sich daher entweder die Kindertageskarte 1. Klasse oder die Junior- resp. Kindermitfahrkarte wie @ChristianR sagte.
Weisst du noch den Zug, auf dem der Kundenbegleiter dies sagte?
Viele Grüsse
Roland