Limeuhu12 Es bleibt das gleiche unpersönliche Billett ob du es nun auf Papier oder auf dem Swisspass vorweisen kannst.
Falls auf den Swisspass referenziert bezweifle ich, ob das Ticket dann immer noch als unpersönlich gilt. Denn der SwissPass selber ist definitiv persönlich, und das Billett kann dann nicht mehr einfach so wie ein herkömmliches Automaten-Ticket einer anderen Person weitergegeben werden.
Zwar weiss ja normalerweise jeder, wo er hinfahren will. Trotzdem wäre irgendeine nachträgliche Info über das auf diese Art gelöste Ticket sinnvoll, insbesondere bei Verbundtickets bezüglich Gültigkeitsdauer und den inbegriffenen Zonen. Denn auch in der Bestellhistorie auf sbb.ch dürfte ein auf diese Art gelöstes Ticket auch nicht auftauchen, oder?
Somit wäre mindestens ein (als Ticket ungültiger) Kontrollausdruck aus dem Automaten sinnvoll. Ansonsten tappt der Kunde im Dunkeln weil er nicht einmal genau nachschauen kann, was er soeben gekauft hat. Bzw. nur das Kontrollpersonal könnte es ihm via Kontrollgerät sagen (und die Auskunft könnte u.U. ein ROGF sein…)