Hallo Kagefo62
Als erstes wünsche ich dir, dass du möglichst bald wieder eine neue Arbeit finden wirst. Die Antwort von robo451 ist gemäss Tarif korrekt. Es gibt keine abweichenden Bestimmungen bei Jobverlust.
Bitte wende dich trotzdem an den SBB-Kundendienst oder einen bedienten Bahnhof. Vielleicht ist ausnahmsweise ein Entgegenkommen möglich. Falls nicht könntest du dich noch an die Ombudsstelle des VÖV wenden. Dieser hat keine Weisungbefugnisse und hält sich grundsätzlich an die geltenden Tarife.
Es ist aber trotzdem möglich, dass du neben dem Jobverlust auch noch einen bitteren Geldverlust tragen musst.
Wir von der Community können daran leider nichts ändern.
Viele Grüsse
Reto