Hallo Tepuke
a) Ja, auch GA in Monatsrechnung darfst du für mindestens 5 Tage und maximal 30 Tage hinterlegen.
b) Ja, sag den Kollegen am Bahnschalter, dass du direkt 6x CHF 545.- einzahlen wirst und wichtig, dass Sie das GA nach 6 Monate künden sollen.
Liebe Grüsse aus dem Wallis