Hallo @Ex-Bähnler
Marschbefehle gelten während der gesamten Dauer des Dienstes als Fahrausweis.
Die Marschbefehle werden immer doppelseitig erstellt (Seite 1 und Seite 2). Der QR-Code auf der Rückseite des Marschbefehls enthält primär Informationen für die Angehörigen der Armee.
Die Fahrausweisrelevanten Elemente sind auf dem Marschbefehl A4-hoch unten links im Format A6-hoch zusammengefasst. Die übrigen Teile des Marschbefehls sind VBS-intern und nur im Zusammenhang mit Namen und Adresse des Reisenden für die Fahrausweiskontrolle relevant.
Ich habe im Anhang ein Bespiel beigefügt.
Zur Uniform
Der Marschbefehl gilt grundsätzlich nur als Fahrausweis sofern die Uniform getragen wird. Die Reise in Zivil ist nur in folgenden Fällen zugelassen:
- sofern die Reise in Zivil auf dem Marschbefehl ausdrücklich vorgesehen ist;
- Orientierungstage;
- Aushebung
- für Rekruten am Einrückungstag;
- wenn die Fahrt aus anderen Gründen in zivil ausgeführt werden darf. Der Urlaubspass ist als Uniformersatz zwingend.
Ich wünsche euch ein angenehmes Wochenende,
Regnerische Grüsse aus Brig, StéphanieB