Guten Tag Pesi13
Ja, vielleicht.
Seine Eltern (oder der Enkel) müssen sich bei derjenigen Stelle melden, die auf der Busse steht. Am besten telefonisch. Nur diese Stelle hat die Kompetenz zur Kulanz. Hatte der Enkel das GA dabei? Wenn nicht muss er es zusammen mit dem Beleg innert 10 Tagen am Schalter vorweisen (Gebühr CHF 5.00). Meiner Ansicht nach braucht das E-Trotti kein Velobillett, da es kleiner als 12 Zoll ist. Die Busse müsste also zu 100% erlassen werden.
Eigenartig finde ich auch den Betrag von CHF 160.-. da er ja ein teilgültiges Billett (GA) für sich hatte.
https://www.ticketcontrol.ch/de/961/Gebühren.htm
Bitte melden Sie sich wieder hier, wenn der Fall nicht zufriedenstellend gelöst wurde.
Gruss, Reto