Hallo @Pesi13
Zur Antwort von VlaznimA möchte ich noch eine Ergänzung anbringen, Ein vergessenes GA muss man innert 10 Tagen am Schalter vorzeigen und man muss das im Zug ausgestellte Formular ebenfalls dabei haben.
Dafür kommt man dann mit einer Umtriebsentschädigung von bloss 5 Franken glimpflich davon. Die „Beweispflicht", dass man ein gültiges Abo (GA, Halbtax, Pendlerabo etc,) hat, liegt bei der Kundschaft. Das macht auch Sinn. Wäre dies nicht mehr so, dann würde bald niemand mehr seinen Swisspass mitnehmen und die Kontrollen würden viel länger dauern.
Gruss, Reto
Im Libero-Tarifverbund gelten bei Reisen ohne gültigen Fahrausweis die Bestimmungen des T600, Ziff. 12.
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